Das
Bundesverwaltungsgericht hat entschieden das muslimische Schülerinnen trotz
ihres Glaubens verpflichtet sind, am Schwimmunterricht teilzunehmen.
Die
Schülerinnen sollen während des Schwimmunterrichts einen Burkini, einen Ganzkörperbadeanzug tragen.
Meiner Meinung nach hat das Gericht das
richtige Urteil gefällt.
Ich kann verstehe, dass sich muslimische
Schülerinnen nicht im Bikini/Badeanzug vor Jungs zeigen möchte, ich akzeptiere
ihre Religion und ihre Prioritäten auch, aber ich finde es gut, dass die
Schülerinnen verpflichtet worden sind, dran teilzunehmen. Das Tragen des
Burkinis verhindert ihre Ausgrenzung und lässt Mädchen mit
Migrationshintergrund an der Deutschen Gesellschaft teilhaben.
(Berna)
Schwimmen im Burkini „zumutbar“!?
Müssen muslimische Schülerinnen am
Schwimmunterricht teilnehmen notfalls im Ganzkörper-Badeanzug?
Ja, entschied das
Bundesverwaltungsgericht.
Ich selbst finde es zu übertrieben, wenn
„strengläubige muslimische Frauen“ nicht schwimmen gehen wollen und sich
weigern am Schwimmen teilzunehmen, wenn Männer bzw. Jungs dabei sind. Dass das Bundsverwaltungsgericht sich
dafür entschieden hat, dass muslimische Schülerinnen mit einem Burkini am
Schwimmunterricht teilnehmen müssen, finde ich gut.
Es ist Pflicht am
Schwimmunterricht teilzunehmen, egal ob man strenger Christ oder strenger
Muslim ist. Ich selbst kann ja auch nicht im Matheunterricht fehlen, weil ich
keine Zahlen mag.
(Bouchra)
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