Mittwoch, 2. Oktober 2013

Burkini!?



Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden das muslimische Schülerinnen trotz ihres Glaubens verpflichtet sind, am Schwimmunterricht teilzunehmen.


Die Schülerinnen sollen während des Schwimmunterrichts einen Burkini, einen Ganzkörperbadeanzug tragen.



Meiner Meinung nach hat das Gericht das richtige Urteil gefällt.

Ich kann verstehe, dass sich muslimische Schülerinnen nicht im Bikini/Badeanzug vor Jungs zeigen möchte, ich akzeptiere ihre Religion und ihre Prioritäten auch, aber ich finde es gut, dass die Schülerinnen verpflichtet worden sind, dran teilzunehmen. Das Tragen des Burkinis verhindert ihre Ausgrenzung und lässt Mädchen mit Migrationshintergrund an der Deutschen Gesellschaft teilhaben.


(Berna)


Schwimmen im Burkini „zumutbar“!?


Müssen muslimische Schülerinnen am Schwimmunterricht teilnehmen notfalls im Ganzkörper-Badeanzug?
Ja, entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Ich selbst finde es zu übertrieben, wenn „strengläubige muslimische Frauen“ nicht schwimmen gehen wollen und sich weigern am Schwimmen teilzunehmen, wenn Männer bzw. Jungs dabei sind. Dass das Bundsverwaltungsgericht sich dafür entschieden hat, dass muslimische Schülerinnen mit einem Burkini am Schwimmunterricht teilnehmen müssen, finde ich gut. 
Es ist Pflicht am Schwimmunterricht teilzunehmen, egal ob man strenger Christ oder strenger Muslim ist. Ich selbst kann ja auch nicht im Matheunterricht fehlen, weil ich keine Zahlen mag.
 
(Bouchra)

 

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